Die derzeit geltende Verordnung des Landes Berlin lässt Gottesdienste ab Montag, dem 04. Mai unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zu. Bei den Auflagen gilt es besonders zu beachten, dass auch in den Kirchen und um die Kirchen herum das Kontaktverbot in Geltung ist, so z.B. die Gespräche in kleinen Grüppchen vor der Kirche durch das Gesetz untersagt sind und zu Anzeigen führen können.

Der Gemeindekirchenrat hat beschlossen, am frühest möglichen Termin, dem 10. Mai, noch keine Gottesdienste stattfinden zu lassen. Jedoch sollen ab dem 04. Mai die Kirchenöffnungszeiten (Malchow wochentags 15-17 Uhr, Wartenberg So-Do 16-18 Uhr) mit Lesung, Vaterunser und Segen schließen. Bei diesen kleinen Andachten kann geübt werden, wie sich das gemeinsame Beten unter den weiterhin geltenden Auflagen anfühlt.

Unsere Gottesdienste zum Mitnehmen wird es weiterhin geben.